Kosten der lAight®-Therapie

lAight® ist noch keine allgemeine Kassenleistung – bis dahin gibt es verschiedene Möglichkeiten einer finanziellen Entlastung bei den Behandlungskosten

Der Gemeinsame Bundesauschuss hat Anfang 2026 beschlossen, dass die Methode der lAight®-Therapie (Bestrahlung der Haut mit intensiv gepulstem Licht und Radiofrequenz bei Hidradenitis suppurativa) als Regelleistung der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen werden soll. Bevor Patientinnen und Patienten die Regelleistung in Anspruch nehmen können, muss der Bewertungsausschuss über die Höhe der Vergütung entscheiden. Darüber, ab wann die Leistung für Patientinnen und Patienten tatsächlich zur Verfügung steht, liegen uns aktuell leider keine Informationen vor – wir informieren Sie hier, sobald es Neues gibt.

Bis dahin gibt es jedoch verschiedene Möglichkeiten, die wir im Folgenden darstellen möchten:

Antrag auf Kostenübernahme

Bis zur Aufnahme als generelle Kassenleistung gibt es die Möglichkeit, einen Antrag auf Einzelfallentscheidung bei der eigenen Krankenversicherung zu stellen. Dabei möchten wir gerne unterstützen. Dazu benötigen Sie eine ärztliche Empfehlung, dass lAight® für Sie eine adäquate Behandlungsoption ist. Alle Anwender-Standorte sind entweder selbst Arztpraxen, Medizinische Versorgungszentren, Kliniken mit Ermächtigung zur ambulanten Behandlung oder spezialisierte Wundversorger, die mit Ärzten zusammenarbeiten. Dort können Sie in einem Beratungsgespräch abklären, ob lAight® für Sie in Frage kommt, welche Kosten anfallen und ein solches Empfehlungsschreiben erhalten. Kontaktieren Sie dann auch unseren Patienten-Service, um das weitere Vorgehen zu besprechen.

Steuer-Rückerstattung*

Wir möchten Sie auf eine weitere Möglichkeit hinweisen, Gesundheitskosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt, steuerlich geltend zu machen. Ausgaben für die Gesundheit können bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Die Krankheitskosten müssen dafür allerdings einen bestimmten Betrag überschreiten. Neben der lAight®-Therapie zählen Kosten für Zahnersatz, Brillen, Kuren, orthopädische Hilfsmittel wie Schuheinlagen und Zuzahlungen zu Rezepten zu Gesundheitsausgaben.

Die Höhe der zumutbaren Belastung richtet sich nach der Höhe des Einkommens, der steuerlichen Veranlagung und der Anzahl der Kinder. Deswegen ist es wichtig, dass Sie alle steuermindernden Belege Ihrer Familie sammeln. Folgender Rechner steht Ihnen für eine erste Schätzung der absetzbaren Ausgaben zur Verfügung. Alle Angaben sind ohne Gewähr und es empfiehlt sich vor der Einreichung einen Steuerberater zu befragen.

* Nach §33 EStG (Außergewöhnliche Belastungen)

Jahresgehalt in Euro (brutto)

Anzahl der Kinder

steuerliche Veranlagung

Belastungsgrenze in %

Belastungsgrenze in €


Preis pro lAight®-Therapie in Euro

Anzahl der jährlichen lAight®-Therapien

sonstige Gesundheitsausgaben in Euro


absetzbarer Betrag