Wir möchten Sie auf eine weitere Möglichkeit hinweisen, Gesundheitskosten, die die Krankenkasse nicht übernimmt, steuerlich geltend zu machen. Ausgaben für die Gesundheit können bei der Einkommensteuererklärung als außergewöhnliche Belastungen berücksichtigt werden. Die Krankheitskosten müssen dafür allerdings einen bestimmten Betrag überschreiten. Neben der l
Aight®-Therapie zählen Kosten für Zahnersatz, Brillen, Kuren, orthopädische Hilfsmittel wie Schuheinlagen und Zuzahlungen zu Rezepten zu Gesundheitsausgaben.
Die Höhe der zumutbaren Belastung richtet sich nach der Höhe des Einkommens, der steuerlichen Veranlagung und der Anzahl der Kinder. Deswegen ist es wichtig, dass Sie alle steuermindernden Belege Ihrer Familie sammeln. Folgender Rechner steht Ihnen für eine erste Schätzung der absetzbaren Ausgaben zur Verfügung. Alle Angaben sind ohne Gewähr und es empfiehlt sich vor der Einreichung einen Steuerberater zu befragen.
* Nach §33 EStG (Außergewöhnliche Belastungen)